VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1. Unsere AGB gelten für Lieferungen von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unserem AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Unsere Außendienstmitarbeiter oder Handelsvertreter sind nur befugt, Erklärungen des Abnehmers an uns zu übermitteln.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen uns sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritte verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8. Sollte ein Kunde Zahlungen per Lastschriftverfahren mit uns vereinbart haben, so verzichtet er ausdrücklich auf die nach den SEPA-Regeln erforderliche Vorab-Avisierung der Belastung. Ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung ist dazu ausreichend.

§ 4 Leistungszeit – Gefahrübergang

1. Im Übrigen bestehen Lieferfristen oder –termine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstlieferung; sie gelten nur bei ausdrücklicher Zusicherung in der Auftragsbestätigung als verbindlich.
2. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
4. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

§ 5 Haftung für Mängel

1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
2. Ist der Kunde Unternehmer, sind Mängelrügen nach Empfang der Ware unverzüglich und schriftlich bei uns anzubringen; erkennbare Mängel sind sofort beim Frachtführer anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche Anzeige spätestens am 03. Tage nach Erhalt der Ware erfolgen, da andernfalls jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Bei gerechtfertigten und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach eigener Wahl Ersatzlieferungen zu leisten oder eine Gutschrift über die fehlerhafte Ware zu erteilen. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
3. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 6 Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Unsere Haftung bei Verzug und nachträglicher Unmöglichkeit ist, wenn der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB ist, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist in diesem Fall entsprechend der in Abs.1 getroffenen Regelung beschränkt.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entsprechenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, Ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
6. Das Geschirr, das wir Ihnen während unserer Geschäftsbeziehung gratis zur Verfügung stellen, ist gekoppelt an eine Abnahme von Röstkaffee bei der Joliente GmbH & Co. KG, Rieste.

§ 8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 9 Sonstiges

1. Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, dass die jeweils erforderlichen Versorgungsleitungen am Aufstellungsort vorhanden sind.
2. Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger der jeweiligen Vertragspartei über.
3. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen bzw. Ergänzungen der Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten anzugeben hat. Diese Schriftformklausel kann nur mit einer schriftlichen Vereinbarung aufgehoben werden.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen der Vertragschließenden entsprechen und eine den Umständen nach angemessene Regelung darstellen.
5. Der Versand der Rechnungen erfolgt per Post oder per E-Mail.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dies gilt auch bei Verträgen mit Verbrauchern, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU Mitgliedsstaat hat.